Fiktiver Unternehmerlohn

Fiktiver Unternehmerlohn: Finanzielle Unterstützung für Solo-Selbständige geplant

Die bisher veröffentlichten Corona-Hilfen decken für Unternehmen besonders die Betriebskosten ab. Wer diese Kosten allerdings gar nicht erst hat, wie zum Beispiel Solo-Selbständige, dann gehen diese leer aus. Diese Erfahrung mussten in den letzten Monaten viele Selbstständige machen. Aus diesem Grund hat das Bundeswirtschaftsministerium nun ein Konzept entworfen, welches genau diesen Leuten zugutekommen soll.

Der sogenannte fiktive Unternehmerlohn macht vielen Selbstständigen nun Hoffnung. Besonders Freischaffende wie Künstler, Musiker und mehr hatte aufgrund der geschlossenen Locations in ganz Deutschland sehr zu leiden. Angesichts der steigenden Infektionszahlen und einer möglichen zweiten Welle der Pandemie ist klar, das Selbstständige wieder einmal eine der ersten Gruppen sind welche wirtschaftlich betroffen sein werden.

Bisheriges Modell noch nicht akzeptabel

Wer aufgrund der Pandemie auf Auftritte, Ausstellungen und öffentliche Events verzichten musste, der hatte bisher keine wirklich andere Möglichkeit als Hartz IV zu beantragen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Doch zum einen ist die Scham Hartz IV zu beantragen meistens sehr groß. Zum zweiten war die Beantragung dieses Geldes oft sehr umständlich, teilweise müssen haufenweise Formulare ausgefüllt werden und bis das Geld ankommt, dauert es einfach zu lange. In einigen Bundesländern gab es einzelne Versuche eine Hilfe zum Lebensunterhalt aufzubauen, doch diese reichten kaum aus.

Das neue Modell des fiktiven Unternehmerlohns

Der Vorteil eines Unternehmerlohns ist, das den Betroffenen zur Überbrückung ein fiktives Gehalt von 1.000€ pro Monat gezahlt wird, welches die Betroffenen erhalten ohne Auflagen wofür sie das Geld benutzen. So können Selbstständige zum Beispiel ihre Miete zahlen, Akquise betreiben oder andere Dinge bezahlen. Dies klingt aufgrund des Betrages von 1000€ stark wie das in einigen Bundesländern verfügbare „Überbrückungsgeld Plus“. Dieses wurde allerdings nicht, wie angekündigt, unbürokratisch ausgezahlt.

Stattdessen konnte das Überbrückungsgeld nur über einen Steuerberater eingereicht werden und war zusätzlich mit solch hohen Auflagen versehen dass diese für Freischafende mehr Risiko als Sicherheit darstellt. Ob der fiktive Unternehmerlohn nun letztlich eingeführt wird ist aber noch ungewiss.

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