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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Drohen Strafen und hohe Kosten?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.

Was bedeutet das konkret?

Ab diesem Datum müssen unter anderem folgende digitale Angebote barrierefrei sein:

Websites und Online-Shops: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern problemlos genutzt werden können.

Mobile Anwendungen & Apps: Auch Apps müssen barrierefrei gestaltet sein, damit sie für alle zugänglich sind.

Elektronische Kommunikationsdienste: Dazu zählen E-Mail-Dienste, Messenger und andere Kommunikationsplattformen.

Wer ist betroffen?

Das Gesetz richtet sich hauptsächlich an Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten. Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind teilweise ausgenommen.

Was bedeutet „barrierefrei“?

Ein digitales Angebot gilt als barrierefrei, wenn es von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen ohne fremde Hilfe genutzt werden kann. Dazu gehören unter anderem:

Klare und einfache Sprache: Texte sollten leicht verständlich sein.

Gute Lesbarkeit: Ausreichende Schriftgröße und Kontraste.

Einfache Navigation: Übersichtliche Menüs und Strukturen.

Kompatibilität mit Hilfstechnologien: Zum Beispiel Screenreader für sehbehinderte Menschen.

Das Ziel des Gesetzes ist es, die digitale Teilhabe für alle Menschen zu verbessern. Durch barrierefreie Angebote wird sichergestellt, dass niemand aufgrund von Behinderungen vom Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen ausgeschlossen wird.

Was passiert bei Nicht-Einhaltung?

Unternehmen, die die Vorgaben des BFSG nicht erfüllen, müssen mit Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen rechnen. Zudem kann ein Verstoß gegen das Gesetz dem Ruf des Unternehmens schaden.

Müssen sich Unternehmen jetzt fürchten?

Nein, Unternehmen sollten das Gesetz als Chance sehen. Ein barrierefreies Angebot eröffnet neue Zielgruppen und verbessert die Nutzererfahrung für alle Kunden.

Allerdings gibt es Konsequenzen bei Nichterfüllung:

Bußgelder: Bei Nichteinhaltung drohen Strafen
Rufschädigung: Barrierefreiheit wird zunehmend als Qualitätsmerkmal wahrgenommen. Unternehmen, die sich nicht anpassen, könnten Kunden verlieren.

Bedeutet das mehr Kosten?

Ja, es entstehen Kosten – vor allem für:

Webentwickler oder Agenturen: Für die technische Anpassung von Websites und Apps.
Schulungen: Mitarbeiter müssen oft geschult werden, um barrierefreie Inhalte zu erstellen.
Zusätzliche Tests: Barrierefreiheit muss überprüft werden, z. B. durch Tests mit Hilfstechnologien.

Aber es gibt auch:

Langfristige Vorteile: Eine barrierefreie Website spricht mehr Kunden an, erhöht die Kundenzufriedenheit und verbessert die SEO-Rankings.
Fördermöglichkeiten: Es gibt öffentliche Förderprogramme und Beratung für Unternehmen, die Unterstützung bei der Umsetzung benötigen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Inklusion im digitalen Raum. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und ihre digitalen Angebote entsprechend anpassen, um allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.

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