Allgemeine Geschäftsbedingungen von KLARA Software

Allgemeines
KLARA Software, vertreten durch Dirk Jendreck, Emanuelstraße 6, 10317 Berlin, Deutschland, (unter dem Label „www.klarasoftware.de“), nachfolgend KLARA Software genannt, stellt dem Auftraggeber ihre Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge in schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Form mit KLARA Software, die untenstehende Leistungen betreffen. Der Auftraggeber erkennt die AGB bei der Auftragserteilung an. Regelungen, die den AGB entgegenstehen gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Diese AGB gelten bis auf weiteres.


Leistungen
Die von KLARA Software zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem einem Vertrag zugrunde liegenden Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.

In der Regel erbringt KLARA Software folgende Dienstleistungen:

  • Konzeption, Erstellung/Produktion, Veröffentlichung, Promotion, Administration, Aktualisierung und ständige Pflege von Internet- und anderen digitalen Präsentationen, Werbeformen und Darstellungen in Text, Bild, Ton und Animation,
  • Programmierungen im Bereich Internet und Präsentation,
  • Grafikdesign, Bildbearbeitung, Fotoaufbereitung,

Haftungsbeschränkung
Die Haftung von KLARA Software bei mangelhafter Leistung und für die Nichterbringung vertraglicher Leistungen orientiert sich an den gesetzlichen Regelungen.

KLARA Software übernimmt keine Haftung bei Störungen innerhalb des Internet, bei Ausfall von Systemen aufgrund höherer Gewalt oder bei Schäden und Nachteilen, die Auftraggebern durch Drittanbieter, Sub- oder Fremdauftragnehmern entstehen.

KLARA Software übernimmt keine Gewähr und Garantie für die richtige Wiedergabe sowie für eine identische Darstellung von Internet- und anderen Präsentationen bei der Verwendung unterschiedlicher Hardware, Betriebssystem-, Browser- und anderer Darstellungssoftware, es sei denn es fällt KLARA Software grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet KLARA Software nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird von KLARA Software nicht übernommen.

Wenn der Auftraggeber selbst Eingriffe in den erstellten Produkten (z.B. Programmcode, Verzeichnisstrukturen) vornimmt, erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch.

Für Ausfälle im Internet, z. B. Serverausfälle, kann KLARA Software nicht haftbar gemacht werden.

KLARA Software prüft die erstellten Produkte auf Ihre Funktionalität und Lauffähigkeit bei der Verwendung unterschiedlicher Hardware, Betriebssystem-, Browser- und anderer Darstellungssoftware, jedoch nur der durchschnittlich und allgemein meistgenutzten. Ausschließlich diesbezügliche Fehler im Design, die dazu führen, dass die Programme, Internet- und anderen Präsentationen nicht ausführbar sind, werden von KLARA Software bereinigt. Dies gilt auch, wenn nur Teile davon fehlerhaft sind. KLARA Software erhält in einem solchen Fall die Möglichkeit einer Nachbesserung.

Einträge in Internet-Suchmaschinen erfolgen nach Absprache mit dem Auftraggeber. Es kann keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in diese Suchdienste übernommen werden und hieraus keine Haftung für KLARA Software entstehen. Hiervon ausgenommen ist grob fahrlässiges Verhalten von KLARA Software. KLARA Software erhält in einem solchen Fall die Möglichkeit der Nachbesserung.

KLARA Software prüft Datenträger und Programme vor Übergabe an den Auftraggeber mittels aktueller Virensoftware auf Computer-Viren. Für einen etwaigen Virenbefall des Rechners beim Auftraggeber durch Viren aus dem Internet und von Datenträgern kann keinerlei Haftung übernommen werden. Es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.


Ausschluss von Ansprüchen
Ein Anspruch des Kunden auf Zuweisung eines bestimmten Benutzer- oder Domainnamens besteht nicht.

KLARA Software prüft die Kundenangaben nicht auf rechtliche, wettwerbliche und urheberrechtliche Zulässigkeit. Die Freiheit von Ansprüchen Dritter wird von KLARA Software nicht gewährleistet, soweit es nicht die Eigenleistung von KLARA Software betrifft.


Pflichten des Kunden
Der Kunde hat alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen an KLARA Software unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern die Leistungszeit für KLARA Software.

b) Der Kunde ist verpflichtet seine persönlichen Passwörter und Login – Kennungen, soweit solche Vertragsgegenstand sind, vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für den eventuellen Missbrauch.

c) Die Belästigung anderer Internet-Nutzer ist nicht gestattet. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlung ist untersagt.

d) Der Kunde trägt die Verantwortung für sein durch KLARA Software erstelltes und von dem Kunden veröffentlichtes und versendetes Material. Gespeicherte Inhalte des Kunden sind für KLARA Software fremde Inhalte im Sinne von § 5 Abs. III Teledienstgesetz*.

* § 5 Teledienstgesetz – Verantwortlichkeit
Dienstanbieter sind für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich. Eine automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte aufgrund Nutzerabfrage gilt als Zugangsvermittlung.


Drittanbieter, Fremdunternehmen
KLARA Software kann Dienstleistungen oder die gesamte oder Teilproduktion für einen Auftrag von Sub- oder Fremdunternehmen erbringen lassen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der KLARA Software.


Urheberrecht
Soweit KLARA Software für den Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers für Dritte Produkte erstellt, überträgt sie dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Produkten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

Die Rechte an allen Skripten und Programmcodes, wie z.B. PHP, JavaScript, VB-Script, PerlScript, CGI- oder Java-Programmen, verbleiben bei KLARA Software soweit diese nicht frei verfügbar sind, zur freien Verwendung bestimmt und/oder im Eigentum Dritter stehen.

KLARA Software ist berechtigt, im Auftrag erstellte Produkte und Dienstleistungen als Referenzen gegenüber Dritten zu nennen.
KLARA Software behält sich das Recht vor, ihre Auftragsprodukte angemessen und für jedermann kenntlich zu kennzeichnen (Logo, Urheberhinweis), sowie bei Internetprojekten einen sichtbaren Link auf ihre eigene Webpräsenz zu setzen.

Für Weitergabe, Weiterverkauf oder anderer als im Vertrag vereinbarten Verwendung von im Auftrag erbrachten Leistungen ist eine schriftliche Zustimmung von KLARA Software notwendig.


Angebote, Preise, Zahlungsmodalitäten
Die Angebote von KLARA Software verstehen sich freibleibend und gelten für die Dauer von 4 Wochen.
Alle Preisangaben in Angeboten von KLARA Software sind Nettopreise, die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zuzüglich berechnet. Ausnahmen sind Angebote, in denen ausdrücklich Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer genannt werden.

Per Vertrag zugesagte kostenlose Programmierstunden können während der Vertragslaufzeit monatlich in Anspruch genommen werden. Nicht verbrauchte kostenlose Programmierstunden verfallen am Ende des Monats, in dem sie gewährt wurden. Eine Kumulierung ist ausgeschlossen.

Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ab Rechnungsstellung, wenn nicht anders vereinbart.
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder per Verrechnungsscheck.
Teilleistungen und Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Auch bei Nichtverwendung einer verlangten Leistungen wird wie üblich eine Rechnung fällig.

Bei Dienst- und Werkverträgen sowie bei Aufträgen ist KLARA Software berechtigt, angemessene Abschlags- und Vorauszahlungen zu fordern. Hierfür beträgt das Zahlungsziel 7 Tage ab Rechnungsstellung, wenn nicht anders vereinbart.

Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt die Zahlungen ein oder eine Bank lässt die Zahlungen zurückgehen, ist KLARA Software zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug ist KLARA Software berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von bis zu 9% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu berechnen und Mahngebühren einzufordern.

Bis zur Zahlung bleiben die gelieferten Leistungen im Eigentum von KLARA Software und können bei Nichtzahlung 6 Wochen nach Rechnungsstellung zurückverlangt oder ohne weitere Ankündigung von KLARA Software zurückgenommen werden.
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von KLARA Software gelieferte Leistung bei Nichtzahlung 6 Wochen nach Rechnungsstellung ohne weitere Ankündigung wieder in den Besitz von KLARA Software übergeht und KLARA Software das volle Zugriffsrecht auf diese Leistung erlangt, wenn KLARA Software diese Vorgehensweise für erforderlich hält. Die hierfür notwendigen Zugriffe z.B. auf Server und Internetverzeichnisse des Auftraggebers werden ausdrücklich vom Auftraggeber gestattet und unterstützt.


Factoring / Zahlungsinformation
Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden Forderungen an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 80 84 804 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.


Datenschutz
Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes * sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung ** darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Auftragnehmer seine Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sicherungskopien jeglicher Daten zu verwahren, die zur Nutzung überlassen worden sind. KLARA Software wird ihrerseits eine regelmäßige Datensicherung durchführen. Sollte dennoch ein Datenverlust bei KLARA Software eintreten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die zur Wiederherstellung notwendigen Daten und Unterlagen erneut kostenfrei zur Verfügung zustellen.

Den Auftraggebern ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören und auszuwerten. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf.
* § 33 Aufsichtsbehörde nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Aufsichtsbehörde nach § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes ist der Berliner Datenschutzbeauftragte. Er untersteht insoweit der Rechtsaufsicht des Senats.
** § 4 Teledienst Datenschutz Gesetz
Der Dienstanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.


Rechte Dritter
KLARA Software prüft nicht, ob vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Bild-, Text- oder sonstiges Material frei von Rechten Dritter ist. Dies obliegt allein dem Auftraggeber. Dies gilt auch für Aussagen, die das Wettbewerbsrecht betreffen. KLARA Software kann für entsprechende Verstöße nicht haftbar gemacht werden.


Kündigung eines Vertrages
Bei Stornierung oder Kündigung eines Auftrags durch den Auftraggeber vor Fertigstellung der Leistung, wird die bis zu diesem Zeitpunkt für den Auftrag aufgewendete Zeit mit einem Netto-Stundensatz von 68,- EURO berechnet. Sollte diese Berechnung über dem vertraglichen Netto-Gesamtauftragswert liegen, wird der Netto-Gesamtauftragswert berechnet.

Die Übergabe einer bis dahin erbrachten Leistung ist durch die besondere Art des Produktes nicht immer möglich und kann nicht eingefordert werden. Bei Möglichkeit erfolgt eine Übergabe der bis dahin erbrachten Leistung auf freiwilliger Basis.

Aufträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, Dritte negativ darstellen, pornografische oder fremdenfeindliche Inhalte haben, oder die KLARA Software in wirtschaftlicher oder sonst einer Weise Schaden zufügen, werden nicht ausgeführt oder können nach Kenntniserlangung von KLARA Software sofort fristlos gekündigt werden. Erbrachte Leistungen werden in diesem Fall wie bei Stornierung oder Kündigung des Auftraggebers berechnet und behandelt.

Sollte sich erst bei der Erarbeitung eines verlangten Produktes herausstellen, dass die Umsetzung in der verlangten Form nicht möglich ist oder überdurchschnittlich mehr Aufwand als vereinbart erfordert, oder sollte der Auftraggeber nach Vertragsbeginn den Auftrag ändern, wird der Auftrag erneut verhandelt. Sollte kein neuer Vertrag zustande kommen, wird die bis dahin erbrachte Leistung wie bei Stornierung oder Kündigung des Auftraggebers berechnet und behandelt.


Rechtsgeltung & Gerichtsstand
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Gerichtsstand ist Berlin.


Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Klausel gilt als ersetzt durch eine vertragliche oder rechtliche Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel entspricht.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 6.2.2024 gültig.
Berlin, den 6.2.2024