KfW Schnellkredit

Unternehmen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und nun einen Kredit benötigen, können bis zum 31.12.2021 den neuen KfW-Schnellkredit abschließen. Das Besondere an diesem Kredit?

Der Förderkredit kann bei der eigenen Bank oder Sparkasse beantragt werden und dabei verlangt die KfW von der Bank keine Risikoprüfung. Zudem übernimmt die KfW 100 % des Kreditausfallrisikos. Es werden nur wenige Unterlagen benötigt, mit denen einige Kennzahlen über das Unternehmen nachgewiesen werden müssen. Ansonsten ist der Kredit leicht zu bekommen und es müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Dies ist sonst bei normalen Krediten üblich.

Zusätzlich sind die Zinsen pro Jahr mit 3,00 % für einen solchen Kredit, der schnell erhalten werden kann, sehr niedrig. Unternehmen können einen Kredit von bis zu 1.800.000 Euro beantragen. Sie haben bis zu 10 Jahre Zeit, um den Betrag zurückzuzahlen, wobei in den ersten zwei Jahren keine Tilgung besteht.

Welche Unternehmen werden durch den KfW Schnellkredit gefördert?

Gefördert werden Unternehmen und Selbständige unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, solange das Unternehmen oder der Selbständige seit mindestens 2019 am Markt ist und in diesem Jahr einen Gewinn erzielt hat. Ist das Unternehmen schon länger am Markt, dann wird hier die Summe der Jahre 2017 bis 2019 berücksichtigt. Genutzt werden kann der aufgenommene Kredit für Investitionen sowie Betriebsmittel. Zu den Investitionen gehören zum Beispiel die Anschaffung neuer Maschinen oder Ausstattung des Unternehmens. Betriebsmittel umfassen laufende Kosten wie Gehälter, Miete und Zahlungen für das Warenlager.

Wann kommt der KfW Schnellkredit nicht infrage?

Unternehmen, die bis zum 31.12.2019 bereits in finanziellen Schwierigkeiten waren, können den KfW Schnellkredit nicht beantragen. Ausgeschlossen sind ebenfalls Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind. Nicht möglich ist auch, dass die Firma damit bestehende Kredite ablösen oder umschulden kann. Außerdem dürfen damit keine bereits abgeschlossenen Vorhaben finanziert werden.

Eine ausführliche Ausschlussliste, wann der KfW Schnellkredit nicht eingesetzt werden kann, findet sich hier: https://alt.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste.pdf

Der Antrag wird bei der eigenen Bank gestellt. Ob der Kredit der KfW für das eigene Unternehmen infrage kommt, kann aber vorab schon einmal über den KfW-Förderassistenten überprüft werden: https://foerderassistent.kfw.de/oneApp?fundingPurpose=11&programId=78#generalRequestInformation

 

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