Überbrückungshilfe III
Um die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen, wird die sogenannte Überbrückungshilfe III erweitert und die zu vergebenden Hilfen aufgestockt. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen durch den erneuten Lockdown zu kommen. Auch wenn die Corona-Maßnahmen weiterhin viel Kraft und Disziplin von jedem Einzelnen verlangen, so können durch vereinfachte Zugänge zur neuen Überbrückungshilfe Unternehmen wieder ein wenig neue Hoffnung schöpfen.
Das ist die neue Überbrückungshilfe III
Zukünftig wird es zur Beantragung der Überbrückungshilfe III ein einheitliches Kriterium geben. Berechtigt zur Förderung sind ab nun alle Betriebe, die im Förderzeitraum einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % haben. Es gibt keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach verschiedenen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen sowie keine Beurteilung mehr nach direkter und indirekter Betroffenheit.
Vorgesehen ist eine maximale Förderungssumme von 1.5 Millionen Euro pro Monat und pro Unternehmen. Bisher waren Beträge von 200.000 bzw. 500.000 Euro vorgesehen. Fördermonate sind dabei November 2020 bis Juni 2021.
Außerdem wird es Abschlagszahlungen für alle antragsberechtigten Unternehmen in Höhe von 100.000 (anstatt bisher 50.000) Euro geben. Anerkannt werden unter anderem feste Ausgaben wie Mietkosten, Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Fixkosten für Fahrzeuge und Maschinen sowie neu auch Investitionen in Digitalisierungen (zum Beispiel Aufbau und Erweiterung eines Online-Shops). Online auf der Website des Bundes gibt es dazu einen Musterkatalog, in dem alle erstattungsfähigen Fixkosten aufgelistet sind.
Nähere Informationen gibt es unter:
https://alt.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/ueberbrueckungshilfe-lll.html