Kassengesetz 2020: viel Arbeit für kleine Betriebe.

 

Zum 1. Januar 2020 trat das neue Kassengesetz in Kraft.
Wie schon bei der DSGVO betrifft die Regelung  praktisch
jedes Unternehmen. Aber selbst nach Einführung herrschen
noch eine Reihe von Unklarheiten.

Viele Presseberichte in der letzten Wochen
betrachteten das Problem aus der Sicht der Ladenkunden
müssen wir nun warten, bis die Bedienung beim Bäcker
einen Bon für uns gedruckt hat? für etliche Kleinunternehmer
gibt es wesentlich mehr zu beachten. Wen betrifft das Gesetz?
Eigentlich jeden, der Produkte gegen Bargeldzahlung abgibt.
Hintergrund ist, dass es leicht ist, zwar Beträge in die Kassen
einzugeben,aber die Buchungen dennoch verschwinden zu lassen.

Deswegen müssen alle elektronischen Kassen mit zertifizierten
Sicherheitssystemen ausgerüstet sein, die automatisch
alle Buchungen aufzeichnen. Damit sollen Manipulationen verhindert werden.
So eine Kasse besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium
und einer digitalen Schnittstelle. Die elektronischen Grundaufzeichnungen
sind dabei „einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet
und unveränderbar“ aufzuzeichnen (Einzelaufzeichnungspflicht)
und werden auf einem Speichermedium gesichert. Jeder, der eine
elektronische Kasse besitzt, muss klären, ob diese auf die neuen
Standards nachgerüstet werden kann. Gegebenenfalls helfen die
Kassenhersteller. Auch ist es nützlich, sich rechtzeitig mit dem
Steuerberater in Verbindung zu setzen.

Stichtag für diese Regelung
ist der 1. Januar, es gilt noch eine „Nichtbeanstandungsregelung
„als Schonfrist bis zum 30. September 2020.
Eine etwas längere Frist haben die, die sich zwischen dem 26. November 2010
und dem 31. Dezember 2019 eine neue Registrierkasse gekauft haben, die
nicht aufrüstbar ist. Für sie gilt noch bis 31. Dezember 2022 Bestandschutz.

Wer sich eine neue elektronische Kasse kauft, hat den Kauf innerhalb eines
Monats beim Finanzamt anzuzeigen.“Offene“ Kassen, also ohne elektronisches
Kassensystem, bleiben auch weiterhin erlaubt.Jedoch ist bei ihnen die
Kassenführung mittlerweile sehr aufwändig, es ist viel Nacharbeit
erforderlich. Mit Überprüfungen müssen die Betreiber jederzeit rechnen.

Ach, ja, und wie war das nun mit den Bons beim Bäcker? Keine Sorge: das Thema ist so populär geworden. Hier wird es Lösungen geben. Aber generell: jeder
Gewerbetreibender sollte
gut vorsorgen, um nicht im nächsten Jahr Ärger zu bekommen.

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