Sind die Produktbilder in Ihrem Onlineshop abmahnsicher?
Gute Produktbilder sind das A und O eines jeden Onlineshops. Sie helfen den Kunden sehen, was sie kaufen und bieten die Möglichkeit, sich schon vor dem Kauf mit dem Produkt vertraut zu machen. Doch können Bilder auch zu einem Problem werden? Ja, denn neben AGB, DSGVO und Widerrufsbelehrung ist das hier auch der Fall. Bei Abweichungen von Produkt zum Foto steht immer die Möglichkeit einer Abmahnung mit Strafzahlung im Raum.
Vier Dinge, auf die Sie bei der Erstellung von Produktbildern unbedingt achten müssen:
Dekoration klar deklarieren
Dekoration macht das Bild ansprechend und vermeidet Langeweile beim Betrachter. Aber es ist gut, auf einige Dinge zu achten. Die Dekoration darf keinen direkten Bezug zum Produkt haben. Zum Beispiel: Sie verkaufen eine Kaffeemaschine. Dann ist es eine gute Idee, Blumen, Stoff, Kaffeebohnen oder andere Dinge um die Maschine zu platzieren. Absehen sollte man aber von ganzen Packungen Kaffee, Kaffeetassen, Löffel und ähnliches Zubehör. Denn diese können als Mitgift interpretiert werden. Es empfiehlt sich auf jeden Fall immer in der Produktbeschreibung einen Hinweis unterzubringen der angibt, dass die Dekoration nicht zum Verkaufsumfang dazugehört.
Was gehört zum Produkt dazu?
Auf einem Produktbild sollte (außer Deko) nur das zu sehen sein, was wirklich verkauft wird. Im Beispiel mit der Kaffeemaschine: wenn eine Person an der Maschine zu sehen ist, wird kein Kunde davon ausgehen, dass der Mensch mitverkauft wird. Anders sieht es mit Zubehör aus, das tatsächlich zusammen mit dem Produkt angeboten werden könnte. etwa Kaffeetassen, Kaffeezubehör, Kaffeetüten. Es wurden schon viele Händler für solche Dinge abgemahnt. 2015 wurde ein Händler wegen irreführender Werbung verurteilt. Er zeigte auf einem Produktbild einen Sonnenschirm inklusive Schirmständer und Betonplatten zeigte, letztere wurden aber nicht mit verkauft.
Produkteigenschaften richtig darstellen
Produktbilder, egal ob in einem einzelnen Bild oder mehreren, sollten alle wesentlichen Merkmale eines Produktes zeigen. Besonders die, die für den Kauf entscheidend sind. Sie dürfen nicht wesentlich von dem verkauften Produkt abweichen, Ausnahmefälle gibt es natürlich. Zum Beispiel bei Handarbeit oder bei Naturprodukten (etwa, wenn jedes Stück unterschiedliche Maserungen hat usw.), bei denen das Bild stellvertretend für eine Arbeit oder ein Produkt steht. Dann muss in der Beschreibung über diesen Umstand aufgeklärt werden. Wichtig ist auch, dass auf dem Bild genauso viele Produkte dargestellt werden wie auch verkauft werden. Wer nur eine Kaffeemaschine verkauft, der sollte auch nur eine Maschine anzeigen. Handelt es sich um ein Paket aus zwei oder mehreren Kaffeemaschinen, dann sollte die entsprechende Anzahl dargestellt werden.
Vorgaben des Marktplatzes einhalten
Wer bei Marktplätzen wie Amazon und eBay verkauft, muss darauf achten dass er sich an deren Vorgaben hält. Amazon fordert l einen weißen Hintergrund für jedes Produkt, auf dem das Produkt alleine dargestellt wird. Ohne Deko oder Zusätze. Ebay verbietet zum Beispiel Text auf Bildern. Alle Plattformen legen auch Wert darauf, dass die Bilder nicht von anderen Seiten einfach kopiert wurden. Denn auch Produktfotos – egal wo – unterliegen dem Urheberrecht. Der Urheber kann hier Schadensersatzansprüche stellen, welche nicht selten im vierstelligen Bereich liegen. Auf Amazon und Ebay können Sie übrigens ganz unkompliziert mit dem SmartShop verkaufen.