Coronahilfen Sommer 2021
In Deutschland kehrt nicht nur das normale Leben, sondern auch das wirtschaftliche Treiben so langsam wieder in die Normalität zurück. Die Konjunktur läuft wieder. Doch es gibt immer noch Wirtschaftsbereiche, die unter Einschränkungen des Betriebs zu leiden haben oder nach wie vor mit den Folgen der landesweiten Schließungen zu kämpfen haben. Daher unterstützt der Bund weiterhin Unternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler finanziell und bietet dazu eine ganze Bandbreite an Förderungen, Hilfen und Krediten an. Hier sind einige aktuelle Kredite und Coronahilfen, die Unternehmen auch jetzt noch beantragen können.
Überbrückungshilfe III Plus
Die aktuell laufende Überbrückungshilfe III Plus kann noch bis zum 30. September 2021 beantragt werden. Anspruch auf diese haben alle kleinen und mittleren Unternehmen, die durch Corona einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % hatten. Die Höhe der Hilfe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten und betrifft die Fördermonate Juli bis September 2021. Die maximale monatliche Förderung beträgt 10 Millionen Euro. Neu in der Überbrückungshilfe III Plus ist die Möglichkeit auf eine Restart-Prämie für Unternehmen, die sich nun ihre Mitarbeiter zum Beispiel aus der Kurzarbeit zurückholen oder neues Personal einstellen. Auch werden künftig Anwaltskosten und Gerichtskosten bis zu 20.000 Euro pro Monat übernommen, wenn diese dazu dienen, eine Insolvenz abzuwenden.
Mehr Informationen und das Antragsformular gibt es hier: https://alt.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html
Neustarthilfe für Soloselbständige
Die Neustarthilfe für Soloselbständige hilft Menschen, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus keine Fixkosten geltend machen können oder im Jahr 2019 mindestens 51 % ihres Einkommens aus selbstständigen Tätigkeiten erzielt haben. Besonders hilfreich ist diese Hilfe auch für Künstler und Kulturschaffende. Pro Monat werden für den Zeitraum von Juli bis September 2021 eine Summe von 1.500 Euro an Betroffene ausgezahlt. Diese Leistungen sind unabhängig von Leistungen der Grundsicherung.
Mehr Informationen und das Antragsformular gibt es hier: https://alt.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/neustarthilfe.html
Kredite der KfW
Die KfW bietet Kredite für Unternehmen an, die mindestens fünf Jahre am Markt sind. Einzige Voraussetzung ist, dass das Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten steckte. Die Kredite können für Betriebsmittel und Investitionen beantragt werden. Besonders ist hier, dass die KfW einen Großteil des Risikos der Banken übernimmt, teils bis zu 100 % . Weiterhin gibt es den KfW-Schnellkredit für den Mittelstand sowie einen Schnellkredit für Soloselbständige.
Mehr Informationen und das Antragsformular gibt es hier: https://alt.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/?redirect=585280
Härtefallhilfen
Die Härtefallhilfen des Bundes treten dann in Kraft wenn Unternehmen und Selbständige durch die Coronapandemie erhebliche finanzielle Probleme erleiden und diese durch andere Hilfeprogramme nicht abgedeckt wurde. Dies betrifft allerdings nur Unternehmen, die außerordentliche Belastungen vorzuweisen haben und in absehbarer Zeit in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Die Förderungssumme richtet sich nach den Fixkosten des Unternehmens.
Mehr Informationen und das Antragsformular gibt es hier: https://alt.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/Fragmente/kleine-mittlere-grosse-unternehmen-haertefallhilfen.html
Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Unternehmen und Selbständige, die unmittelbar von der Coronapandemie betroffen sind, haben einen Anspruch auf steuerliche Hilfsmaßnahmen beziehungsweise auf steuerliche Erleichterungen. Dabei kann es zum Beispiel zur Erstattung oder Anpassung von Steuervorauszahlungen kommen. Möglich ist auch die Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Ebenfalls in den Hilfsmaßnahmen enthalten sind Stundungen von Steuerzahlungen oder das Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen.
Mehr Informationen und das Antragsformular gibt es hier: https://alt.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html