Neue Corona-Hilfen für Unternehmen
Neue Corona-Hilfen für Unternehmen: Überbrückungshilfe III – Novemberhilfe wird erweitert
Es ist beschlossene Sache: Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben sich darauf verständigt, die Novemberhilfe weiter zu verbessern und dazu konkrete Schritte unternommen. Unternehmen, die von der kurzfristigen Schließung im November betroffen sind, sollen nun umfassend unterstützt werden. Gleichzeitig erhalten auch mehr Selbständige Hilfen von der Regierung. Ihnen werden jetzt Kosten für Lebensführung zugestanden. Der lang geforderte Unternehmerlohn hat so Einzug gehalten.
So sieht die Novemberhilfe konkret aus
Scholz und Altmaier haben sich darauf geeinigt, die sogenannte Überbrückungshilfe III über das Jahr 2020 hinaus zu verlängern. Unternehmen werden von nun an bis Juni 2021 von der Regierung unterstützt.
Ein Teil davon ist die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige“.
Diese finanzielle Unterstützung soll besonders Soloselbständigen, wie zum Beispiel Kulturschaffenden, unter die Arme greifen.
Die Neustarthilfe beinhaltet eine Finanzspritze von 5.000,- für einen Zeitraum von 6 Monaten. Scholz spricht hier von einem „unbürokratischem Zuschuss“, der denjenigen zugutekommt, die von anderen Hilfen nicht wirklich profitieren konnten, da sie technisch gesehen keine Betriebskosten haben. Die neue Sonderunterstützung hilft so Selbständigen aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche und vielen anderen Soloselbständigen.
Viele Soloselbständige können so erst einmal aufatmen. Ihnen wird nun eine Betriebskostenpauschale zugestanden. Zu den berücksichtigten Kosten für diese Gruppe soll nun eine Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes vom Vergleichszeitraum zählen. Der Vergleichszeitraum ist der November 2019.
Zusätzlich werden von der Unterstützungshilfe III viele Unternehmen stärker profitieren. Die zuvor von der Regierung bereitgestellten 50.000 Euro, als Förderhöchstsumme pro Monat, wurden nun auf bis zu 200.000 pro Monat erhöht.
Das sind die Voraussetzungen um von der neuen Novemberhilfe zu profitieren
Im Allgemeinen wird zwischen zwei verschiedenen Gruppen unterschieden:
Direkt betroffene Unternehmen und solche die indirekt betroffen sind.
Direkt betroffene Unternehmen sind all solche Betriebe, die zurzeit nicht geöffnet sein dürfen, zum Beispiel Veranstaltungsstätten, Pensionen, Konzerthallen und Herbergen. Diese können generell immer die neue Unterstützungshilfe beantragen.
Mittelbar, indirekt betroffene Unternehmen oder Personen sind ebenfalls berechtigt, wenn sie regelmäßig mindestens 80% ihrer Umsätze von den direkt betroffenen Unternehmen beziehen.