Corona: Teil-Lockdown beschlossen

In Deutschland beginnt ein erneuter Lockdown. Bund und Länder haben sich dafür ausgesprochen ab dem 2. November diverse Einrichtungen (zunächst) für eine befristete Zeit zu schließen. Dazu gehören Restaurants, Theater, Fitnessstudios, Kinos, Konzerthallen und Schwimmbäder.

Auch der private Kontakt soll stark eingeschränkt werden. Es werden nur noch Angehörige des eigenen Hausstandes zusammenkommen. Maximal darf ein zweiter Haushalt hinzukommen, allerdings mit einer Begrenzung auf 10 Personen. Auf Reisen sollte erneut verzichtet werden, private Übernachtungen in Hotels etc. sind nicht gestattet. Der Einzelhandel soll normal weiter laufen, mit den nötigen Sicherheitsvorkehrungen. Schon vor dem Lockdown begannen vielerorts Menschen wieder mit Hamsterkäufen.

Warum jetzt schon ein Teil-Lockdown?

Angesichts der steigenden Infektionszahlen in den letzten Wochen hat die Bundesregierung beschlossen, etwas zu tun. Laut Angela Merkel haben die Maßnahmen jetzt den Sinn und Zweck, die Infektionsdynamik zu unterbrechen und im Dezember, besonders um die Weihnachtszeit, ein öffentliches Leben wieder gestaltbar zu machen. Auch für die Wirtschaft wäre der Verlust des Weihnachtsgeschäfts ein weiterer Tiefschlag.

Die Bedeutung des zweiten Lockdowns für Unternehmen

Auch wenn es sich diesmal nur um einen Teil-Lockdown handelt, so trifft dieser doch erneut die Betriebe, die schon unter dem ersten Lockdown zu leiden hatten. Daher wurde entschieden, dass ein zusätzliches Corona-Unterstützungspaket so schnell wie möglich freigeben wird. Der Bund plant Finanzhilfen in Höhe von 10 Milliarden Euro.

Betroffene Firmen erhalten einen Zuschuß

70% bis 75% des Umsatzes vom November 2019 werden betroffenen Firmen als Zuschuß gezahlt.. Viele Unternehmen werden wohl auf die staatliche Hilfe angewiesen sein.

Ein „Mini-Lichtblick“

Für Handelsunternehmen gibt es einen kleinen Lichtblick. Zumindest ist nun ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zugelassen, nicht wie beim ersten Lockdown nur 25 Quadratmeter. Einzelhändler bleiben, trotz der etwas lockeren Auflagen, gefährdet. Das gilt erst recht für Unternehmen der Gastronomie oder in der Sport- und Kulturbranche.

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